Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Silverfriend GmbH
Stand: 10. September 2026 · Version: 1.3
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsdefinitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" oder „Nutzungsbedingungen") gelten für alle Verträge zwischen der
Silverfriend GmbH
Döringstraße 6, 10245 Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 277280 B
USt-IdNr.: DE457343045
E-Mail: kontakt@silverfriend.de · Telefon: +49 15678 616839
Geschäftsführer: Feras Alsamawi
(im Folgenden „SilverFriend", „wir") und Verbrauchern (§ 13 BGB) über die Nutzung des Telefonbegleiter-Dienstes „SilverFriend" einschließlich der zugehörigen Subscriber-App (iOS und Android).
(2) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, SilverFriend hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
(3) Im Sinne dieser AGB bezeichnen die folgenden Begriffe:
- Subscriber: der Vertragspartner — typischerweise ein erwachsenes Familienmitglied —, der das Abonnement abschließt, das Profil der älteren Person anlegt und für den Dienst bezahlt.
- End-User oder „ältere Person": die Person, mit der SilverFriend telefoniert. Sie ist begünstigte Dritte eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB): Sie erwirbt aus diesem Vertrag eigene Rechte nach Maßgabe von § 4, ohne selbst Vertragspartnerin zu werden oder Pflichten — insbesondere Zahlungspflichten — zu übernehmen.
- Sprach-Modell oder „KI": die in unserem Dienst eingesetzte Sprach-KI, die das eigentliche Gespräch am Telefon mit der älteren Person führt. Sie wird bei einem Cloud-Anbieter in der Europäischen Union betrieben; die eingesetzten Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Subprozessorenliste. SilverFriend bezeichnet den Dienst gegenüber der älteren Person als „KI-Begleiter".
- Gesprächsprotokoll: die während eines Anrufs automatisch erstellte schriftliche Mitschrift des Gesprächs. Eine Tonaufnahme der Anrufe des Sprach-Modells wird nicht erstellt. Das Gesprächsprotokoll wird nach 14 Tagen gelöscht; Ausnahmen regeln § 2 Abs. 5 und die Datenschutzerklärung.
- Tagesprotokoll: die nach jedem Anruf für den Subscriber erstellte knappe Anruf-Übersicht (§ 2 Abs. 4) — keine Inhalte, keine Zusammenfassung des Gesprächs, keine Stimmungsbewertung.
- Einwilligungs-Anruf: ein von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter von SilverFriend persönlich geführter, aufgezeichneter Anruf bei der älteren Person, in dem deren datenschutzrechtliche Einwilligung eingeholt und dokumentiert wird (§ 4 Abs. 4 lit. a). Er ist der einzige aufgezeichnete Anruf.
- Erst-Anruf: der erste Anruf des Sprach-Modells bei der älteren Person. Er setzt eine bereits erteilte Einwilligung nach § 4 voraus und enthält eine ausführliche mündliche Erstinformation.
- Hinweis-Benachrichtigung: die in § 2 Abs. 5 und 6 beschriebene Funktion (Auffälligkeitsbeobachtung mit menschlicher Prüfung und Benachrichtigung der hinterlegten Kontakte).
- Anrufzeiten: täglich — auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen — von 7:00 bis 20:00 Uhr deutscher Zeit. Innerhalb der Anrufzeiten finden die Anrufe des Sprach-Modells statt (§ 2 Abs. 1); der letzte Anruf beginnt spätestens um 19:45 Uhr, ein begonnenes Gespräch darf über 20:00 Uhr hinausgehen.
- Servicezeiten: täglich — auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen — von 9:00 bis 20:00 Uhr deutscher Zeit. Innerhalb der Servicezeiten werden Auffälligkeiten geprüft (§ 2 Abs. 5); Anrufe vor 9:00 Uhr werden ab 9:00 Uhr geprüft.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Subscriber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Nebenabreden können auch in Schrift- oder Textform getroffen werden.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Subscriber gegenüber SilverFriend abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Nutzungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) SilverFriend erbringt einen telefonbasierten Begleitdienst für die im Subscriber-Profil benannte ältere Person. Der Dienst umfasst:
- geplante Telefonanrufe an die im Profil hinterlegte Telefonnummer der älteren Person gemäß dem vom Subscriber festgelegten Anrufplan; Anrufe finden ausschließlich innerhalb der Anrufzeiten statt (täglich 7:00 bis 20:00 Uhr, letzter Anrufbeginn 19:45 Uhr), der Subscriber wählt die Zeiten innerhalb dieses Fensters;
- personalisierte Gesprächsführung durch das Sprach-Modell, basierend auf den Profil-Angaben (Lieblingsthemen, Interessensschwerpunkte, Anrufzeiten);
- Speicherung von strukturierten Erinnerungs-Notizen zur Gesprächskontinuität in zukünftigen Anrufen;
- keine Tonaufnahme der Anrufe des Sprach-Modells; es entsteht ausschließlich ein schriftliches Gesprächsprotokoll, das nach 14 Tagen gelöscht wird (§ 1 Abs. 3; Ausnahmen § 2 Abs. 5 und Datenschutzerklärung);
- Bereitstellung eines knappen Tagesprotokolls je Anruf in der Subscriber-App mit Anwesenheit, Dauer, Wortanzahl und Top-Themen;
- die Hinweis-Benachrichtigung an die im Profil hinterlegten Kontakte, ausschließlich in der in § 2 Abs. 5 und 6 beschriebenen Form;
- Versand einer Willkommens-Broschüre an die ältere Person vor dem Erst-Anruf — per Post oder, nach Wahl des Subscribers, per E-Mail —, einschließlich der datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen und der Kurzfassung der Leistungsbeschreibung (Abs. 7).
(2) Der Dienst ist kein Ersatz für medizinische Versorgung, professionelle Pflege oder einen Notruf. Das Sprach-Modell trifft keine medizinischen Aussagen, stellt keine Diagnosen, gibt keine Therapie- oder Dosierungs-Empfehlungen, leistet keine psychotherapeutische Beratung und ersetzt nicht den Hausarzt, einen Pflegedienst oder die 112.
(3) Es findet keine Analyse, keine Bewertung und keine Mitteilung der Stimmungslage, des Gemütszustands oder der psychischen Verfassung der älteren Person statt. Diese Selbst-Beschränkung ist eine zentrale Vertragszusicherung und gilt sowohl gegenüber dem Subscriber als auch gegenüber der älteren Person. SilverFriend wird keinen Stimmungs-Score, keinen Sentiment-Wert, keine Engagement-Bewertung und keine Gesundheits-Inferenz aus den Sprachinhalten erstellen, speichern, kommunizieren oder einer dritten Partei zugänglich machen — mit der einzigen, eng definierten Ausnahme der Hinweis-Benachrichtigung gemäß § 2 Abs. 5.
(4) Der Subscriber sieht im Tagesprotokoll ausschließlich folgende Informationen je Anruf: ob der Anruf zustande gekommen ist, die Dauer des Gesprächs, die Anzahl der gesprochenen Wörter und eine kurze Themen-Liste mit den Top-Themen des Anrufs. Inhalts-Auszüge, Wortprotokolle oder vergleichbare detaillierte Informationen werden dem Subscriber nicht zugänglich gemacht.
(5) Hinweis-Benachrichtigung (Auffälligkeitsbeobachtung mit menschlicher Prüfung). Nach Abschluss eines jeden Anrufs wertet das System das Gesprächsprotokoll automatisiert auf ausdrückliche Äußerungen und Gesprächsereignisse aus, die auf eine akute Gefahr der älteren Person hindeuten können — namentlich Selbstverletzungs- oder Suizidäußerungen, eine geschilderte medizinische Notlage oder Hinweise auf laufende Misshandlung. Die Erkennung knüpft ausschließlich an ausdrückliche Äußerungen und Gesprächsereignisse an; eine Stimmungs-, Sentiment- oder Gesundheits-Analyse findet gemäß Abs. 3 nicht statt. Jede so erkannte Auffälligkeit wird anschließend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter von SilverFriend persönlich geprüft; eine Benachrichtigung ohne vorherige menschliche Prüfung erfolgt nicht, und eine Benachrichtigung noch während des laufenden Anrufs ist nicht Gegenstand der Leistung. Die Prüfung erfolgt bei Hinweisen auf eine akute Gefahr für Leib oder Leben innerhalb der Servicezeiten unverzüglich, im Übrigen in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Anruf. Die Servicezeiten sind täglich — auch an Wochenenden und Feiertagen — von 9:00 bis 20:00 Uhr deutscher Zeit; außerhalb der Servicezeiten findet keine Prüfung statt; Anrufe, die vor 9:00 Uhr stattfinden, werden ab 9:00 Uhr geprüft. Eine bestimmte Bearbeitungs- oder Zustellzeit wird nicht zugesagt. Bestätigt die Prüfung die Auffälligkeit, benachrichtigt SilverFriend die im Subscriber-Profil hinterlegten Kontakte — zunächst den ersten, bei Nichterreichbarkeit den zweiten Kontakt — mit der Bitte, sich bei der älteren Person zu melden. Diese Benachrichtigung enthält keine Inhalte aus dem Gespräch, keine Diagnose und keine Risiko-Bewertung. Ergibt die Prüfung Hinweise auf eine akute Gefahr für Leib oder Leben, ruft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die ältere Person zunächst selbst zurück und informiert parallel die hinterlegten Kontakte; bleibt eine Reaktion aus oder bestätigt sich die Gefahr, kann SilverFriend den Notruf (112, bei Gefahr durch andere Personen auch die Polizei 110) verständigen — auch dann, wenn keine Straßenanschrift hinterlegt ist — und dabei Name, Telefonnummer, Wohnort und, soweit hinterlegt, die Anschrift der älteren Person weitergeben. Ein automatischer Notruf durch das System findet nicht statt; ob und wann ein Notruf abgesetzt wird, entscheidet in jedem Einzelfall ein Mensch. Ein Notruf durch SilverFriend kommt nur für Telefonanschlüsse in Deutschland in Betracht. Die Verantwortung dafür, in einer von ihr selbst erkannten Notlage den Notruf zu wählen, verbleibt bei der älteren Person und ihren Angehörigen.
(6) Geschuldeter Umfang der Hinweis-Benachrichtigung. Die Hinweis-Benachrichtigung beruht auf einer automatisierten, wahrscheinlichkeitsbasierten Auswertung abgeschlossener Anrufe mit anschließender menschlicher Prüfung. Geschuldet ist ausschließlich die Bereitstellung und der Betrieb der Funktion in der in Abs. 5 beschriebenen Art unter Anwendung des in der Datenschutzerklärung beschriebenen Verfahrens. Nicht geschuldet ist, dass Gefahrenlagen erkannt oder zutreffend bewertet werden oder dass Benachrichtigungen in jedem Fall oder rechtzeitig zugestellt werden. Die Funktion kann Notlagen übersehen, Unkritisches als kritisch bewerten oder aus technischen oder organisatorischen Gründen (z. B. Verbindungs- oder Zustellprobleme, laufende menschliche Prüfung) keine oder eine verspätete Benachrichtigung auslösen; sie wertet ausschließlich geführte Anrufe aus; außerhalb der Servicezeiten findet keine menschliche Prüfung statt. Das Ausbleiben, die Verspätung oder die inhaltliche Unrichtigkeit einer Benachrichtigung stellt daher für sich genommen keinen Mangel des Dienstes dar. Die Hinweis-Benachrichtigung ist kein Hausnotruf-, Überwachungs-, Pflege- oder Rettungsdienst, kein Medizinprodukt und dient nicht der Erkennung oder Überwachung von Krankheiten; sie ersetzt weder solche Dienste noch persönliche Betreuung noch den Notruf 112 (Abs. 2). Die Verantwortung für die Versorgung und Betreuung der älteren Person verbleibt bei ihren Angehörigen und den hierfür zuständigen Stellen. Ein eigener Anspruch der älteren Person (§ 4 Abs. 2) besteht in Bezug auf die Hinweis-Benachrichtigung ausschließlich in dem in Abs. 5 und 6 beschriebenen Umfang.
(7) KI-Transparenz und Information der älteren Person. Zu Beginn jedes Anrufs legt SilverFriend gegenüber der älteren Person offen, dass eine Sprach-KI spricht („Ihr KI-Begleiter"). Im Erst-Anruf erhält die ältere Person zusätzlich eine ausführliche mündliche Erstinformation in altersgerechter Sprache. Die Willkommens-Broschüre (Abs. 1) enthält die schriftlichen Pflichtinformationen zum Datenschutz sowie eine Kurzfassung der Leistungsbeschreibung in einfacher Sprache, insbesondere den Inhalt der Absätze 2, 3, 5 und 6 („Was SilverFriend für Sie tut — und was nicht").
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Subscriber gibt durch Abschluss der Registrierung in der Subscriber-App ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnement-Vertrags ab. Voraussetzung für die Abgabe des Angebots ist die Bestätigung dieser AGB im Bestellprozess.
(2) SilverFriend nimmt das Angebot durch Bestätigungs-E-Mail an.
(3) Vor Abgabe der Bestellung erhält der Subscriber die Pflichtinformationen gemäß § 312j Abs. 2 BGB einschließlich einer Übersicht der Bestelldaten. Der Vertragstext wird elektronisch gespeichert und ist für den Subscriber jederzeit über die Subscriber-App abrufbar.
(4) Vertrag zugunsten Dritter. Der Vertrag kommt zwischen der Silverfriend GmbH und dem Subscriber zustande. Er ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB zugunsten der im Profil benannten älteren Person: Die ältere Person erwirbt die in § 4 Abs. 2 beschriebenen eigenen Rechte unmittelbar gegen SilverFriend. Pflichten — insbesondere Zahlungspflichten — treffen die ältere Person aus diesem Vertrag nicht. Die Rechtsstellung der älteren Person im Einzelnen regelt § 4.
§ 4 Rechtsstellung der älteren Person, Eignung und Einwilligung
(1) Der Subscriber sichert zu, dass die als End-User benannte ältere Person volljährig ist und dass keine ihm bekannten Umstände vorliegen, aufgrund derer vom telefonischen Kontakt mit SilverFriend abzuraten wäre (etwa eine fortgeschrittene kognitive Beeinträchtigung mit hohem Verwirrungsrisiko bei Telefonanrufen mit unbekannten Stimmen).
(2) Eigene Rechte der älteren Person. Die ältere Person hat aus diesem Vertrag einen eigenen Anspruch auf die Erbringung der Anrufe gemäß § 2 sowie — spiegelbildlich — das eigene, jederzeit ausübbare Recht, die Anrufe abzulehnen, auszusetzen oder dauerhaft zu beenden (Abs. 5). Die Ausübung dieser Rechte setzt keine Mitwirkung des Subscribers voraus. Eine Zahlungspflicht oder sonstige Leistungspflicht der älteren Person besteht nicht.
(3) Einwendungen (§ 334 BGB). SilverFriend kann der älteren Person sämtliche Einwendungen aus diesem Vertrag entgegenhalten, die SilverFriend auch gegenüber dem Subscriber zustehen. Insbesondere gelten die Leistungsbeschreibung (§ 2), die Verfügbarkeitsregelung (§ 11), die Haftungsregelungen (§ 12) sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht wegen Zahlungsverzugs des Subscribers (§ 5 Abs. 3) auch gegenüber der älteren Person. Die ältere Person kann von SilverFriend nicht mehr verlangen, als dem Subscriber vertraglich geschuldet ist; für die Hinweis-Benachrichtigung gilt die Beschränkung des § 2 Abs. 6 letzter Satz.
(4) Einwilligung der älteren Person. Die Einwilligung der älteren Person in die datenschutzrechtlich relevante Sprachverarbeitung ist eine eigenständige Voraussetzung für die regelmäßige Erbringung des Dienstes. Sie wird — nach Wahl des Subscribers und der älteren Person — auf einem der folgenden drei gleichberechtigten Wege eingeholt; die Einzelheiten und der Wortlaut der Einwilligung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung:
- a) Einwilligungs-Anruf. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von SilverFriend ruft die ältere Person zu einem mit dem Subscriber abgestimmten Termin an, erläutert den Dienst in einfacher Sprache und holt die Einwilligung mündlich ein. Dieser Anruf wird — nach vorheriger Ankündigung und gesonderter Zustimmung der älteren Person zur Aufzeichnung — aufgezeichnet; der Mitschnitt dient ausschließlich als Nachweis der Einwilligung und wird für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus aufbewahrt (technische Einzelheiten, insbesondere der Schreibschutz gegen nachträgliche Veränderung: Datenschutzerklärung). Die späteren Anrufe des Sprach-Modells werden nicht aufgezeichnet (§ 2 Abs. 1).
- b) E-Mail-Bestätigung. Die ältere Person erhält an ihre eigene E-Mail-Adresse eine Einladung mit einem nur einmal verwendbaren, 72 Stunden gültigen Link zu einer Bestätigungsseite in einfacher Sprache und großer Schrift. Die Bestätigung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst bestätigt die ältere Person, dass sie diese Nachricht selbst erhalten hat; danach erteilt sie die Einwilligung. Beide Schritte werden revisionssicher protokolliert (Zeitstempel, Version des Einwilligungstextes, Konto-Zuordnung).
- c) SMS-Bestätigung. Wie lit. b, jedoch per SMS an die eigene Mobilfunknummer der älteren Person.
Die Bestätigung nach lit. b und c muss durch die ältere Person selbst erfolgen; der Subscriber darf sie nicht stellvertretend vornehmen und sichert dies zu. Eine Einwilligung durch Vertreter — etwa auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht oder Betreuung — ist nicht vorgesehen; SilverFriend nimmt keine Prüfung solcher Dokumente vor. Kann oder möchte die ältere Person nicht selbst einwilligen, kann der Dienst nicht erbracht werden.
(5) Vorrang des Willens der älteren Person; Widerruf. Äußert die ältere Person gegenüber SilverFriend — gleich in welcher Form, auch mündlich im Anruf („nicht mehr anrufen") —, dass sie keine Anrufe mehr wünscht, stellt SilverFriend sämtliche weiteren Anrufe ein, sobald der Wunsch nach dem Gespräch geprüft ist — in der Regel noch am selben Werktag —, ohne weitere Rückfrage und ohne Genehmigungsvorbehalt; dies gilt unabhängig von Weisungen des Subscribers. Die Sichtung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter geht der Einstellung voraus und dient allein dem Ausschluss von Missverständnissen: Die Erkennung des Wunsches erfolgt durch ein Sprachmodell aus dem Gesprächsprotokoll, und eine Fehlerkennung würde eine ältere Person aus dem Dienst nehmen, die das gar nicht wollte. Der Widerruf wirkt ab dem Zeitpunkt der Äußerung. Erklärungen, die nicht aus einem Gespräch abgeleitet werden müssen — insbesondere über den Abmeldelink oder gegenüber dem Team —, führen unmittelbar zur Einstellung der Anrufe. Der Subscriber stimmt dieser Priorität des Willens der älteren Person hiermit ausdrücklich zu. Der Widerruf der Einwilligung ist damit so einfach möglich wie ihre Erteilung. Mit dem Widerruf entfällt die Grundlage für die weitere Speicherung der Gesprächsprotokolle, Erinnerungs-Notizen, der Lebens-Chronik und der Profilangaben der älteren Person; SilverFriend löscht diese Daten sieben Tage nach der Bestätigung des Widerrufs, soweit SilverFriend sie nicht zur eigenen Rechtsverteidigung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten benötigt (insbesondere Nachweise der Einwilligung und des Widerrufs sowie dokumentierte Sicherheits-Ereignisse; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Die Telefonnummer der älteren Person bleibt lediglich als Sperrvermerk gespeichert, damit kein weiterer Anruf erfolgt.
(6) Die in Abs. 5 beschriebene Einstellung der Anrufe beendet nicht automatisch den Vertrag zwischen SilverFriend und dem Subscriber. SilverFriend teilt dem Subscriber den Sachverhalt unverzüglich mit und weist ihn dabei ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht nach § 9 Abs. 3 hin; der Subscriber kann außerordentlich kündigen oder das Konto pausieren.
(7) Identitäts-Prüfung des Subscribers. Eine Ausweis-Verifikation des Subscribers findet nicht statt. Die Identifikation erfolgt über das Standard-Anmeldeverfahren der Subscriber-App in Verbindung mit den hinterlegten Zahlungsdaten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise sind in der Subscriber-App und im jeweiligen App-Store ersichtlich. Das Angebot kann zwischen mehreren Preisstufen differenzieren, beispielsweise nach Anrufhäufigkeit, Anrufdauer oder zusätzlichen Leistungsbestandteilen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt im gewählten Abrechnungs-Intervall (monatlich oder, sofern angeboten, jährlich) im Voraus. Die Zahlung wird über den App-Store abgewickelt, in dem das Abonnement abgeschlossen wurde (Apple App Store oder Google Play); zur technischen Abo-Verwaltung setzt SilverFriend einen Dienstleister ein, der in der Subprozessorenliste genannt ist.
(3) SilverFriend steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn der Subscriber nach Mahnung und Nachfristsetzung mit einer Zahlung in Verzug kommt. Dies kann zur zwischenzeitlichen Nutzungsbeeinträchtigung des überlassenen Dienstes führen. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts wird dem Subscriber vorher angekündigt.
(4) Preisanpassungs-Klausel. SilverFriend kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei nachhaltigen Veränderungen der Kosten der Telekommunikations-Leistungen, der Cloud- und KI-Infrastruktur, der Steuern, von Personal und Entwicklung, sowie bei einer wesentlichen Erweiterung des Leistungsumfangs. SilverFriend wird die Preisanpassung nur dann vornehmen, wenn die Anpassung für SilverFriend notwendig ist, um die konkrete Entwicklung der Kosten abzudecken. Die Preisanpassung wird nach billigem Ermessen erfolgen und nur dann, wenn sie für den Subscriber zumutbar ist. Eine Preisanpassung wird dem Subscriber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Der Subscriber hat im Falle einer Preisanpassung ein Sonderkündigungs-Recht zum Datum des Wirksamwerdens; das Sonderkündigungs-Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich genannt. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt die Preisanpassung als vom Subscriber genehmigt; auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(5) Der Subscriber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder schriftlich von SilverFriend anerkannt wurde oder es sich um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen (Leistung und Gegenleistung) handelt.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Ausübung des Widerrufsrechts. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Silverfriend GmbH, Döringstraße 6, 10245 Berlin, Telefon: +49 15678 616839, E-Mail: kontakt@silverfriend.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Mit der vollständigen Vertragserfüllung durch SilverFriend (vollständige Erbringung des Dienstes für den vereinbarten Abrechnungszeitraum) erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Subscriber ausdrücklich zugestimmt hat, dass SilverFriend mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (Bestätigung im Bestellprozess).
Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An Silverfriend GmbH, Döringstraße 6, 10245 Berlin, E-Mail: kontakt@silverfriend.de — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Telefonbegleiter „SilverFriend": Bestellt am: __ · Name des/der Verbraucher(s): _ · Anschrift des/der Verbraucher(s): ___ · Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __ · Datum: ____ — (*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Pflichten des Subscribers
(1) Der Subscriber hält die Profildaten der älteren Person aktuell, insbesondere die Telefonnummer, die gewünschten Zeiten innerhalb der Anrufzeiten und die im Profil hinterlegten Kontakte für Hinweis-Benachrichtigungen. Es wird empfohlen, zusätzlich einen zweiten Kontakt zu hinterlegen, der benachrichtigt werden kann, wenn der erste Kontakt nicht erreichbar ist. Postleitzahl und Wohnort der älteren Person sind anzugeben; die Angabe von Straße und Hausnummer ist freiwillig. Eine hinterlegte Anschrift nutzt SilverFriend für den Versand der Willkommens-Broschüre und kann sie im Fall des § 2 Abs. 5 an den Notruf weitergeben. Der Dienst ist für Telefonanschlüsse in Deutschland bestimmt.
(2) Der Subscriber stellt sicher, dass auf Seiten der älteren Person die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die ältere Person an den vereinbarten Anrufzeiten ungestört telefonieren kann. Insbesondere obliegt es dem Subscriber, dafür Sorge zu tragen, dass die ältere Person über ein funktionierendes Telefon verfügt, die Leitung frei und der Akku aufgeladen ist. Der Subscriber teilt SilverFriend ohne Verzögerung mit, falls sich die Lebenssituation der älteren Person wesentlich verändert (etwa bei Krankenhaus-Aufenthalt, Wohnortwechsel, Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder dauerhafter Beeinträchtigung), insbesondere über den Tod der älteren Person (§ 9 Abs. 4). Die Mitteilung ist über die Subscriber-App oder in Textform möglich.
(3) Dem Subscriber ist es nicht gestattet, Zugangsdaten unbefugt an Dritte herauszugeben. Erlangt ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten, so hat der Subscriber SilverFriend darüber ohne Verzögerung in Kenntnis zu setzen. Der Subscriber verpflichtet sich zur notwendigen Sorgfalt im Umgang mit seinen Zugangsdaten und zur strikten Geheimhaltung. Der Subscriber steht für jedweden Schaden ein, der SilverFriend aus einer Verletzung dieser eigenen Pflicht des Subscribers entstanden ist.
(4) Der Subscriber räumt SilverFriend für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von SilverFriend für den Subscriber sowie die ältere Person zu speichernden Daten im zur Vertragsdurchführung technisch erforderlichen Umfang vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. SilverFriend ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist SilverFriend ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(5) Der Subscriber ist nicht berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen.
(6) Der Subscriber unterhält die zur Abrechnung erforderliche Zahlungsmethode und sorgt für die Einhaltung etwaiger plattformseitiger Anforderungen des App-Stores. Die Beendigung des Abonnements im App-Store obliegt dem Subscriber; die Löschung des Kontos in der App beendet das Abonnement im App-Store nicht.
(7) Der Subscriber nutzt den Dienst nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht für Werbeanrufe, Marktforschung, kommerzielle Weiterverwertung der Erinnerungs-Notizen oder eine sonstige Verwendung außerhalb des hier vereinbarten Begleitzwecks.
(8) Der Subscriber soll SilverFriend mitteilen, sobald die ältere Person den Wunsch geäußert hat, den Dienst zu beenden — auch wenn dieser Wunsch nicht im Anruf direkt geäußert wurde, sondern beispielsweise in einem persönlichen Gespräch zwischen Subscriber und älterer Person.
(9) Sofern SilverFriend notwendige Sicherheits- und Funktionsupdates, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, zur Verfügung stellt, ist der Subscriber ggfs. zur Installation und Nutzung der Updates verpflichtet. Nutzt der Subscriber die Updates nicht und wird durch das Update der Stand der Technik aufrechterhalten oder die Funktionsfähigkeit des Dienstes einschließlich der App erhalten oder verbessert, so kann der Subscriber keine Ansprüche gegen SilverFriend geltend machen, die auf einem Mangel des Dienstes beruhen, der bei ordnungsgemäßer Installation der Updates nicht bestehen würde.
(10) Der Subscriber ist des Weiteren verpflichtet, während der Wartungszeiten die Nutzung temporär zu unterlassen, Änderungen an dem Dienst in Form von Upgrades und Updates zu akzeptieren, bei Qualitätssicherungsmaßnahmen mitzuwirken und alle für den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Dienstes erforderlichen Informationen bereitzustellen.
§ 8 Pflichten von SilverFriend
(1) SilverFriend verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten der Subscriber zu treffen. Zu diesem Zweck wird SilverFriend regelmäßige Sicherungen der Daten vornehmen und seine IT-Infrastruktur entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik betreiben. Darüber hinaus beachtet SilverFriend die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit und hält diese ein.
(2) Die vom Subscriber eingebrachten Daten verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit in seinem Eigentum. SilverFriend ist nicht für das Einpflegen bzw. Konvertieren von beim Subscriber vorhandenen Datenbeständen verantwortlich. Dies hat der Subscriber selbst vorzunehmen.
(3) SilverFriend ist zur Sperre des Zugangs des Subscribers berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Subscriber eingebrachten und gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte SilverFriend davon in Kenntnis setzen. SilverFriend hat den Subscriber von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Wenn und soweit der Subscriber auf von SilverFriend technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, wird SilverFriend mit dem Subscriber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen, sofern die Verarbeitung durch den Subscriber nicht ausschließlich zu privaten Zwecken im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO erfolgt.
(5) Wird SilverFriend bekannt, dass die ältere Person nicht mehr einwilligungsfähig ist, kann SilverFriend den Dienst bis zur Klärung aussetzen. Kann der Subscriber die Einwilligungsfähigkeit der älteren Person nicht binnen einer angemessenen Frist nachweisen, ist SilverFriend zur Kündigung des Dienstes berechtigt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann monatlich zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden. Das Abonnement selbst beendet der Subscriber im App Store bzw. bei Google Play (§ 7 Abs. 6).
(2) Bei Jahresabos ist eine ordentliche Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Außerordentliche Kündigung ist insbesondere möglich, wenn
- die ältere Person dauerhaft die Annahme der Anrufe verweigert, „nicht mehr anrufen" erklärt hat oder auf sonstige Weise ihre Einwilligung in die Anrufe widerruft,
- die zugesagte Diensterbringung über einen erheblichen Zeitraum nicht möglich war,
- ein wesentlicher Datenschutz-Vorfall die Vertragsgrundlage berührt,
- SilverFriend eine wesentliche Anpassung der Leistung vornimmt, der der Subscriber nicht zustimmt (§ 13),
- eine Preisanpassung gemäß § 5 Abs. 4 vom Subscriber nicht akzeptiert wird.
(4) Tod der älteren Person; dauerhafte Nicht-Erreichbarkeit. Mit dem Tod der älteren Person wird die von SilverFriend geschuldete Leistung unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Vertrag endet mit dem Todestag, ohne dass es einer Kündigung bedarf; die Zahlungspflicht des Subscribers entfällt ab diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes (§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Todestag erstattet SilverFriend anteilig — über den App-Store, in dem das Abonnement abgeschlossen wurde, oder, soweit dies dort nicht möglich ist, unmittelbar an den Subscriber. Der Subscriber teilt SilverFriend den Tod mit (§ 7 Abs. 2) und beendet das Abonnement im App-Store (§ 7 Abs. 6); die Anrufe werden mit der Mitteilung sofort und dauerhaft eingestellt. Die gespeicherten Daten der älteren Person werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht. Zieht die ältere Person dauerhaft in eine stationäre Pflegeeinrichtung um oder ist sie aus anderen Gründen dauerhaft telefonisch nicht mehr erreichbar, wird die Leistung dadurch nicht unmöglich; der Subscriber kann in diesen Fällen außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
(5) Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung erstattet SilverFriend einen anteiligen Betrag des bereits gezahlten Abrechnungszeitraums zurück, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde.
(6) SilverFriend steht darüber hinaus ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Subscriber mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Rechnungen nach Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug gerät.
(7) Der Subscriber hat nach Beendigung des Vertrages die Nutzung des Dienstes einschließlich der App unverzüglich aufzugeben und ggfs. sämtliche installierten Kopien aller Programmteile von seinen Rechnern und Systemen vollständig zu entfernen. Ggfs. erstellte Sicherungskopien sind SilverFriend nach seiner Wahl herauszugeben oder vom Subscriber unwiederbringlich zu zerstören.
(8) Der Subscriber sowie die ältere Person bleiben in jedem Fall Alleinberechtigte an ihren Daten und können daher jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens SilverFriends besteht.
§ 10 Gewährleistung
(1) SilverFriend verpflichtet sich, den angebotenen Dienst einschließlich der dazugehörigen Software und App während der Dauer des Vertrages in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, sodass er zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. SilverFriend leistet Gewähr dafür, dass der Subscriber den Dienst ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
(2) Der Subscriber ist verpflichtet, etwaige Fehlfunktionen und Mängel unverzüglich SilverFriend anzuzeigen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Soweit SilverFriend aufgrund fehlender Mängelanzeige des Subscribers den Mangel nicht beseitigen kann, sind Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte insoweit ausgeschlossen. Der Subscriber hat dabei die Zeit des Auftretens der Mängel sowie deren nähere Umstände möglichst genau zu beschreiben.
(3) SilverFriend weist den Subscriber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von SilverFriend liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von SilverFriend handeln, von SilverFriend nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Subscriber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen SilverFriends haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von SilverFriend erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(4) SilverFriend haftet nicht verschuldensunabhängig für anfänglich vorhandene Mängel. Dem Subscriber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieses Vertrages zu. Kommt SilverFriend mit der Mängelbeseitigung in Verzug, so kann der Subscriber den Vertrag nur dann fristlos kündigen, wenn der Mangel erheblich ist und SilverFriend die Kündigung zuvor angedroht wurde. Sein Recht, den Mangel selbst zu beseitigen, kann er nur ausüben, sofern er dazu fachlich und tatsächlich in der Lage ist. Ein Recht, hierfür auf die Server von SilverFriend oder insbesondere auf den Quellcode der Software zuzugreifen, steht ihm nicht zu.
§ 11 Verfügbarkeit und Service-Qualität
(1) SilverFriend bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Anruf-Dienstes innerhalb der Anrufzeiten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Ausfälle der Telekommunikations-Carrier oder der Cloud-Infrastruktur, die SilverFriend nicht zu vertreten hat, bleiben dabei außer Betracht.
(2) Der Subscriber zahlt ein pauschales Abonnement-Entgelt für den Dienst insgesamt; ein Entgelt je Einzelanruf wird nicht berechnet. Kommt ein einzelner geplanter Anruf aus Gründen nicht zustande, die in der Sphäre der älteren Person liegen — etwa weil der Anruf nicht angenommen wird, die Leitung besetzt oder der Anschluss nicht erreichbar ist —, erfolgt keine Mailbox-Hinterlassung und keine Wiederholung; der nicht zustande gekommene Anruf wird im Tagesprotokoll des Subscribers vermerkt, und der nächste Anruf erfolgt regulär zur vereinbarten Zeit. Ein anteiliger Erstattungs- oder Minderungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht. Hat SilverFriend das Nichtzustandekommen zu vertreten, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Subscribers (§ 10) und die Rechte bei einer über einen erheblichen Zeitraum nicht möglichen Diensterbringung (§ 9 Abs. 3) unberührt. Bleiben mehrere geplante Anrufe in Folge unbeantwortet, kann SilverFriend den Subscriber hierüber informieren und die Anrufe vorsorglich aussetzen, bis der Subscriber sich meldet.
(3) Bei wesentlichen geplanten Wartungsfenstern oder Funktions-Anpassungen informiert SilverFriend den Subscriber per E-Mail und im Tagesprotokoll mit angemessenem Vorlauf.
(4) Anfragen des Subscribers an den Kundenservice beantwortet SilverFriend per E-Mail in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag). Der Kundenservice ist kein Notfallkanal; in einem Notfall ist immer die 112 zu wählen.
§ 12 Haftung
(1) SilverFriend haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SilverFriend nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Subscriber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Klarstellung zur Hinweis-Benachrichtigung. Der geschuldete Umfang der Hinweis-Benachrichtigung ergibt sich abschließend aus § 2 Abs. 5 und 6. Eine darüber hinausgehende Erkennungs-, Überwachungs- oder Erfolgspflicht besteht nicht. Das Nichterkennen einer Gefahrenlage oder das Ausbleiben einer Benachrichtigung stellt daher für sich genommen keine Pflichtverletzung dar. Unberührt bleibt die Haftung nach Abs. 1 und 2 für die schuldhafte Unterschreitung der nach § 2 Abs. 5 und 6 geschuldeten Leistung, etwa wenn eine in der menschlichen Prüfung bestätigte akute Gefahrenlage vorliegt und der Rückruf, die Benachrichtigung der Kontakte oder ein gebotener Notruf gleichwohl schuldhaft unterbleibt. SilverFriend ersetzt nicht die Notrufnummer 112 und nicht die regelmäßige persönliche oder pflegerische Aufmerksamkeit der Familie und der zuständigen Versorgungsstrukturen.
(4) KI-Verhaltens-Klarstellung. Trotz der in der Datenschutzerklärung und in den KI-Informationen dargestellten mehrschichtigen Sicherheits-Vorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Sprach-Modell in Einzelfällen eine inhaltlich unzutreffende Aussage macht („Halluzination") oder ein erwartetes Verhalten nicht zeigt. Die KI-generierten Gesprächsinhalte dienen ausschließlich der sozialen Unterhaltung und allgemeinen Kommunikation. SilverFriend übernimmt keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit einzelner Aussagen. SilverFriend haftet, unbeschadet der Haftung für Kardinalpflichten nach Abs. 2, nicht für Schäden, die aus der Verlässlichkeit auf eine inhaltlich unzutreffende Einzelaussage des Modells entstehen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
(5) Die Haftungseinschränkungen in § 12 Abs. 2 bis 4 gelten nicht für die in § 12 Abs. 1 genannten Fälle.
(6) Für Verlust von Daten haftet SilverFriend nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Subscribers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von SilverFriend.
(8) Eine weitergehende Haftung von SilverFriend besteht nicht; insbesondere haftet SilverFriend nicht für vom Subscriber bereitgestellte Daten, sofern sich SilverFriend diese nicht durch Weitergabe zu eigen macht.
§ 13 Änderungen des Leistungsumfangs und der AGB
(1) SilverFriend kann diese AGB und den Leistungsumfang anpassen, soweit dies für den Subscriber zumutbar ist und das vertragliche Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Lasten des Subscribers verschoben wird. Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn
- sich gesetzliche oder behördliche Vorgaben ändern,
- sich die zugrunde liegende technische Infrastruktur, die eingesetzten Sprach-KI-Modelle oder Subprocessor-Beziehungen ändern oder
- der Dienst inhaltlich sinnvoll weiterentwickelt oder um zusätzliche Funktionen ergänzt wird, ohne dass hierdurch der Charakter des Dienstes als telefonbasierter Begleitdienst für ältere Personen grundlegend verändert wird.
Für alle darüber hinausgehenden Änderungen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Subscribers.
(2) Änderungen werden dem Subscriber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den vollständigen Wortlaut der geänderten Bestimmungen sowie eine Gegenüberstellung zur bisherigen Regelung. Widerspricht der Subscriber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungs-Mitteilung in Textform, gilt dies als Zustimmung. SilverFriend weist in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Frist, die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs sowie etwaige Sonderkündigungsrechte hin.
(3) Bei wesentlichen Änderungen, die den Subscriber nicht nur unwesentlich benachteiligen würden, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Wesentlich sind insbesondere Änderungen,
- die den Kernzweck des Dienstes oder die Hauptleistungspflichten von SilverFriend grundlegend verändern,
- die die Datenschutz-Architektur in einer Weise betreffen, die zu einer erheblichen Ausweitung der Verarbeitung personenbezogener Daten führt, oder
- die zu einer Erhöhung der vom Subscriber zu zahlenden Entgelte oder zu einer Verringerung des Leistungsumfangs führen, soweit diese nicht bereits durch eine gesonderte Preisanpassungsklausel oder eine gesonderte Vereinbarung geregelt sind.
Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Subprocessor-Hinweise. Wesentliche Änderungen am Kreis der eingesetzten Subprocessoren werden dem Subscriber mit einer Vorankündigungs-Frist von mindestens vierzehn Tagen über die Subscriber-App, per E-Mail und über die öffentliche Subprocessor-Liste auf silverfriend.de/datenschutz/subprocessors mitgeteilt. Eine Sonderkündigungs-Möglichkeit wird in der Mitteilung benannt, wenn die Änderung wesentlich ist.
§ 14 Datenschutz und Subprocessoren
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags erfolgt gemäß unserer separaten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der vorvertraglichen Pflichtinformation und wird dem Subscriber im Onboarding zur Kenntnis gebracht; der älteren Person wird sie mit der Willkommens-Broschüre übermittelt.
(2) Die in § 2 Abs. 3 ausgesprochene Zusage gegen Stimmungs- und Sentiment-Analyse ist nicht nur eine Datenschutz-Eigenbindung, sondern eine vertragliche Selbst-Bindung gegenüber dem Subscriber und der älteren Person. Eine Aufweichung dieser Zusage durch SilverFriend wäre als wesentliche Änderung des Leistungsumfangs gemäß § 13 zu behandeln und löste das außerordentliche Kündigungsrecht aus.
(3) Eine vollständige, fortlaufend aktualisierte Liste der von SilverFriend eingesetzten Auftragsverarbeiter findet sich auf silverfriend.de/datenschutz/subprocessors.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies nicht zwingenden Verbraucherschutz-Regelungen entgegensteht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die in diesen AGB an verschiedenen Stellen referenzierten Pflichtdokumente — namentlich die Datenschutzerklärung, die KI-Informationen, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und die Subprocessor-Liste — sind über die Subscriber-App und über die Website silverfriend.de jederzeit zugänglich.
(4) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Wohnsitz-Gerichtsstand. Soweit der Subscriber zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Berlin Gerichtsstand.
